Erbschaft im Ausland? Ein paar Sätze genügen für den Anfang.
Ein Haus in Österreich, ein Konto in Deutschland, ein Angehöriger, der in Wien verstorben ist. Bei Todesfällen ab dem 17. August 2015 richtet sich der Erbfall mit Auslandsbezug nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012. Maßgeblich ist, wo der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht, wo das Vermögen liegt. Wir sagen Ihnen, welches Gericht zuständig ist und welches Recht für Sie gilt, und vertreten Sie.
Mgr. Barbora Surmanová ist eine bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwältin (Nr. 13930) mit Kanzlei in Znojmo (Znaim), rund 70 km von Wien entfernt. Eine österreichische Anwaltszulassung besteht nicht; beraten wird zum tschechischen Recht und zu den Regeln der EU. Schwerpunkt ist der Erbfall mit Auslandsbezug nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012: Nachlassverfahren mit Bezug zu Österreich, Deutschland und weiteren EU-Staaten, das Europäische Nachlasszeugnis, die Eintragung geerbter Liegenschaften im tschechischen Liegenschaftskataster sowie deren Verkauf oder Vermietung. Die Kanzlei arbeitet mit tschechischen, österreichischen und deutschen Notaren zusammen und berät auf Tschechisch, Deutsch und Englisch, persönlich in Znojmo oder online, in Zusammenarbeit mit einem gerichtlich beeideten Übersetzer für Deutsch. Verlassenschaften in Tschechien betreut sie für alle Hinterbliebenen, nicht nur für deutschsprachige.
Vier typische Situationen
- Haus oder Wohnung in Österreich. Das Verlassenschaftsverfahren führt ein österreichischer Notar als Gerichtskommissär, die Korrespondenz läuft auf Deutsch. Wir erklären Ihnen, was die Aufforderungen bedeuten, behalten die Fristen im Blick und sorgen gemeinsam mit dem Notar für die Eintragung im österreichischen Grundbuch.
- Konto oder Sparbuch in Deutschland. Die Bank verlangt einen Nachweis, dass Sie Erbe sind. Ein in Tschechien ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis gilt in der gesamten EU ohne weitere Anerkennung. Wir bereiten den Antrag auf Ausstellung vor; die beglaubigte Übersetzung fertigt ein gerichtlich beeideter Übersetzer an, mit dem wir zusammenarbeiten.
- Der Verstorbene lebte außerhalb Tschechiens, sein Vermögen liegt in Tschechien. Das Verfahren läuft dann in der Regel im Staat seines letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und die tschechische Liegenschaft wird in dieses Verfahren einbezogen. Wir erklären Ihnen, was daraus folgt, stimmen das weitere Vorgehen mit dem dortigen Notar oder Gericht ab und sorgen dafür, dass die geerbte Liegenschaft in das tschechische Liegenschaftskataster (katastr nemovitostí) eingetragen wird, sei es auf Grundlage des Europäischen Nachlasszeugnisses oder einer anerkannten ausländischen Entscheidung. Lebte der Verstorbene außerhalb der EU, prüfen wir, ob unter den Voraussetzungen der Verordnung ein tschechisches Gericht über das Vermögen in Tschechien entscheiden kann.
- Sie leben außerhalb Tschechiens und erben in Tschechien. Sie brauchen eine Vertretung im tschechischen Nachlassverfahren (pozůstalostní řízení), ohne selbst anreisen zu müssen. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Notar und erledigen alles aus der Ferne. Verlassenschaften in Tschechien betreuen wir für alle Hinterbliebenen, nicht nur für deutschsprachige.
Was wir für Sie tun
- Wir prüfen, welcher Staat zuständig ist und welchem Recht der Nachlass unterliegt (Art. 4 und 21 der Verordnung).
- Wir vertreten Sie im tschechischen Nachlassverfahren und korrespondieren mit dem Notar oder Gericht in Österreich, Deutschland oder anderswo in der EU. Mit tschechischen, österreichischen und deutschen Notaren arbeiten wir laufend zusammen.
- Wir bereiten den Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis vor oder prüfen ein im Ausland ausgestelltes Zeugnis.
- Wir beantragen die Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung über den Nachlass in Tschechien; die Durchsetzung einer tschechischen Entscheidung im Ausland organisieren wir gemeinsam mit einem dortigen Rechtsanwalt oder Notar.
- Wir kümmern uns um die Eintragung der geerbten Liegenschaft im tschechischen Liegenschaftskataster und um das, was daran hängt. Wollen Sie sie verkaufen oder vermieten, bereiten wir die Verträge vor und bieten die anwaltliche Treuhand des Kaufpreises an.
- Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche und aus dem Deutschen vereinbaren wir gemeinsam mit der rechtlichen Leistung; angefertigt werden sie von einem gerichtlich beeideten Übersetzer, mit dem wir ständig zusammenarbeiten.
- Wir verfassen ein Testament mit Rechtswahl (Art. 22), wenn Sie vorab bestimmen wollen, nach welchem Recht sich Ihr Nachlass richtet.
Die Kanzlei führt Mgr. Barbora Surmanová, in der Tschechischen Republik zugelassene Rechtsanwältin (Tschechische Rechtsanwaltskammer Nr. 13930); eine österreichische Anwaltszulassung besteht nicht. Wir beraten zum tschechischen Recht und zu den Regeln der EU; im ausländischen Teil des Verfahrens arbeiten wir mit den dortigen Notaren, Behörden und Kollegen zusammen.
Alle Leistungen der Kanzlei →Das Europäische Nachlasszeugnis in Kürze
Das Europäische Nachlasszeugnis (evropské dědické osvědčení) ist ein einheitlicher Nachweis darüber, wer Erbe, Vermächtnisnehmer oder Nachlassverwalter ist. In der Tschechischen Republik stellt es der Notar aus, der als Gerichtskommissär das Nachlassverfahren führt.
- Es wird in den EU-Staaten anerkannt, in denen die Verordnung gilt, also überall außer in Dänemark und Irland, und zwar ohne Apostille und ohne weiteres Verfahren.
- Nach Art. 69 der Verordnung ist es ein gültiges Dokument für die Eintragung des Nachlassvermögens in ein Register, also auch in das tschechische Liegenschaftskataster; der Eintragungsvorgang selbst richtet sich dann nach tschechischem Recht.
- Eine beglaubigte Abschrift gilt sechs Monate; danach kann eine Verlängerung oder eine neue Abschrift beantragt werden.
- Verpflichtend ist es nicht. Manchmal genügt der tschechische Erbschaftsbeschluss (usnesení o dědictví) mit beglaubigter Übersetzung; welcher Weg der richtige ist, beurteilen wir danach, was die Bank, das Grundbuch oder die Behörde tatsächlich verlangt.
In der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA kommt das Zeugnis nicht zur Anwendung; das Vermögen wird dort in der Regel nach den örtlichen Vorschriften abgewickelt, und wir sagen Ihnen, wann eine Kollegin oder ein Kollege vor Ort nötig ist.
Wie die Zusammenarbeit beginnt
- Ihre Nachricht. Schreiben Sie uns in wenigen Sätzen, wer verstorben ist, wo er gelebt hat und was er hinterlassen hat, oder rufen Sie an. Die kurze Nachfrage, ob wir Ihre Sache übernehmen, kostet nichts; bearbeiten wir sie nicht, versuchen wir Sie weiterzuverweisen. Das Beratungsgespräch selbst ist kostenpflichtig, das Honorar dafür nennen wir Ihnen vorab.
- Beratungsgespräch. In Znojmo oder per Videotermin. Wir gehen die Unterlagen durch und erklären Ihnen, welcher Staat zuständig ist und welches Recht in Ihrer Sache gilt, welche Fristen laufen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
- Übernahme des Mandats. Ab dann handeln wir für Sie: gegenüber Notar, Gericht, Bank, Liegenschaftskataster und Grundbuch, bei Schritten nach ausländischem Recht in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kollegen. Sie erfahren laufend, wo die Sache steht.
Kanzlei nahe der österreichischen Grenze
Znojmo liegt rund 70 km von Wien und nur wenige Kilometer von Retz entfernt. Mit österreichischen Notaren, Behörden und Banken korrespondieren wir direkt auf Deutsch. Wenn Sie außerhalb Tschechiens leben, erledigen wir alles aus der Ferne: E‑Mail, Videotermin, tschechische Datenbox (datová schránka).
Kontakt und Anschrift der Kanzlei →Was Mandanten oft fragen
Ein Angehöriger ist in Österreich verstorben. Muss der Nachlass dort oder in Tschechien abgewickelt werden?
Maßgeblich ist, wo der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht seine Staatsangehörigkeit oder die Lage des Vermögens. Lebte er in Österreich, führt das Verfahren in der Regel das österreichische Gericht durch einen Notar, und es gilt österreichisches Recht. Ausnahmen gibt es, etwa eine Rechtswahl im Testament, deshalb lohnt sich zuerst eine Prüfung der Situation.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis, und wann brauche ich es?
Ein Nachweis nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, mit dem Sie Ihre Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Nachlassverwalter in einem anderen EU-Staat ohne weiteres Anerkennungsverfahren belegen. In Tschechien stellt es der Notar aus, der als Gerichtskommissär das Nachlassverfahren führt. Gebraucht wird es typischerweise für eine Bank, für den tschechischen Kataster oder für das Grundbuch im Ausland.
Ich lebe in Österreich, möchte aber, dass nach mir tschechisches Recht gilt. Geht das?
Ja. Im Testament können Sie das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Die Wahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich klar aus dem Text des Testaments ergeben. Wir verfassen ein Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl und beraten Sie, wie Sie es sicher hinterlegen.
Fällt auf eine Erbschaft im Ausland Steuer an?
Die steuerlichen Regeln unterscheiden sich von Staat zu Staat. In Tschechien ist der Erwerb von Todes wegen von der Einkommensteuer befreit; im Ausland können andere Pflichten entstehen, etwa bei Liegenschaften. Die konkreten steuerlichen Folgen besprechen Sie am besten mit einer Steuerberatung für das jeweilige Land; gerne empfehlen wir Ihnen, an wen Sie sich wenden können.
Brauche ich beglaubigte Übersetzungen?
Meistens ja: Sterbeurkunde, Testament, Auszüge aus dem Kataster oder aus dem Grundbuch, Gerichtsentscheidungen. Übersetzungen aus dem Deutschen und ins Deutsche fertigt ein gerichtlich beeideter Übersetzer an, mit dem wir ständig zusammenarbeiten; wir vereinbaren sie daher gemeinsam mit der rechtlichen Leistung.
Was soll ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?
Die Sterbeurkunde, einen Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen, ein allfälliges Testament und eine Übersicht des Vermögens nach Ländern. Kopien genügen, übersetzt muss nichts sein. Das Honorar für das Beratungsgespräch und den Preis der weiteren Leistung nennen wir Ihnen vorab.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Ein paar Sätze genügen.
Schreiben Sie an ak@surman.cz oder rufen Sie an unter +420 776 253 056. Ein paar Sätze genügen: wer verstorben ist, wo er gelebt hat und was er hinterlassen hat. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zurück und vereinbaren ein Beratungsgespräch.
Schreiben an ak@surman.cz +420 776 253 056